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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 1943/16

Datum:
15.11.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 1943/16
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2016:1115.12L1943.16.00
 
Schlagworte:
Stellenbesetzung Konkurrentenschutz dienstliche Beurteilung Beurteilungsvermerk fiktive Fortschreibung
Normen:
GG Art 33 Abs 2
Leitsätze:

Ist die getroffene Auswahlentscheidung fehlerhaft, kommt die Verweigerung vorläufigen Rechtsschutzes dann in Betracht, wenn im Sinne einer "offensichtlichen Chancenlosigkeit" von vornherein ausgeschlossen erscheint, dass die Wiederholung des Stellenbesetzungsverfahrens unter Vermeidung der Rechtsverletzung zu einer günstigeren Entscheidung für den Antragsteller führt (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15).

 
Tenor:

  Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber tragen.

2.              Der Streitwert wird auf 10.554,48 Euro festgesetzt.

 
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