Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 1690/16

Datum:
23.08.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 1690/16
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2016:0823.12L1690.16.00
 
Schlagworte:
Stellenbesetzung Beförderung dienstliche Beurteilung Beurteilungszeitraum Überschneidung
Normen:
GG Art 33 Abs 2; VwGO § 123
Leitsätze:

Es liegt ein Verstoß gegen die allgemeingültigen Wertmaßstäbe vor, wenn sich der Zeitraum einer Regelbeurteilung in nicht geringem Maße mit dem Zeitraum der vorherigen Regelbeurteilung überschneidet.

 
Tenor:

1.              Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die bei der K.                     H.             zu besetzende Stelle der Besoldungsgruppe A 9 LBesG in der Laufbahn des mittleren Dienstes (Stellenzuweisung gemäß Erlass JM NRW vom 11. April 2016 – 5122 E –IV.1/16 MVD) mit einem anderen Bewerber als dem Antragsteller zu besetzen, bis über das Beförderungsbegehren des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

              Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2.              Der Streitwert wird auf               bis zu 10.000,- EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank