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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 743/15

Datum:
31.05.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 743/15
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2016:0531.12K743.15.00
 
Schlagworte:
Bewerbungsverfahrensanspruch Beförderung dienstliche Beurteilung Zuständigkeit gebündelter Dienstposten Verwirkung
Normen:
GG Art 33 Abs 2
Leitsätze:

Dem Anspruch eines Beamten (der Deutschen Telekom AG) auf Beförderung ist trotz zugrunde liegender rechtswidriger dienstlicher Beurteilung der Erfolg versagt, wenn nicht ansatzweise davon auszugehen ist, dass eine erneute dienstliche Beurteilung zu einem besseren Gesamtergebnis führt und der Beamte damit in den Kreis der zu Befördernden gelangt.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund desUrteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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