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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 9a L 856/15.A

Datum:
27.04.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
9a. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9a L 856/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:0427.9A.L856.15A.00
 
Schlagworte:
Prozesskostenhilfe; Niederkunft; Asylbewerberin; Unterhalt; Unterhaltsanspruch; Kindesvater; Einkommen; Vermögen; Bedürftigkeit
Normen:
VwGO § 166; BGB § 1615l
Leitsätze:

Eine Asylbewerberin, die aufgrund ihrer Niederkunft einen Anspruch auf Unterhalt gegen den Kindesvater gemäß § 1615l BGB hat, muss für ihr Prozesskostenhilfebegehren die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kindesvaters darlegen.

 
Tenor:
 
1
 

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