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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 9a K 2693/15.A

Datum:
07.12.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
9a. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9a K 2693/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:1207.9A.K2693.15A.00
 
Schlagworte:
Nigeria Erpressungsversuch Ausreise Rückkehrer Personenkreis Polizei Einschaltung
Normen:
§ 3 AsylG; Art 16a GG
Leitsätze:

In Nigeria kann ein vor seiner Ausreise Erpressungsversuchen Dritter ausgesetzter Rückkehrer nunmehr denselben durch das eigene Fernhalten von diesem Personenkreis und durch Einschaltung der Polizei begegnen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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