Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 9 L 1448/14

Datum:
11.02.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 1448/14
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:0211.9L1448.14.00
 
Schlagworte:
Verpackungsverordnung; Branchenlösung
Normen:
KrWG § 62;; VerpackV § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2
Leitsätze:

Die GVM/DSD-Studie aus dem Jahr 2000 ist nicht geeignet, dem Nachweis branchenfähiger Anteile nach § 6 Abs. 2 VerpackV zu dienen, da im Untersuchungszeitraum das Kontrukt der Branchenlösung noch nicht existierte und so auch nicht Gegenstand der Studie sein konnte.

Eine Studie zur Ermittlung der branchenlösungsfähigen Anteile muss die Wertstoffe nach Fraktionen getrennt untersuchen; dass im Einzelfall eine getrennte Entsorgung der Fraktionen unwahrscheinlich ist, stellt eine unzulässige Vermischung einer branchenweiten und einzelfallbezogenen Darstellung dar.

Wendet sich ein Unternehmer erkennbar an Heimwerker, kann er nicht geltend machen, seine Produkte seien nur durch professionelle Handwerker erfolgreich zu verwenden.

Die Finanzierungsstruktur der dualen Systeme rechtfertigt es, bei Ordnungsverfügungen auf Nachlizensierungen die sofortige Vollziehung anzuordnen.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

     Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20.125,- € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank