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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 9 K 3467/15

Datum:
23.10.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 3467/15
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:1023.9K3467.15.00
 
Schlagworte:
Fahrerlaubnis Entziehung Punkte Fahreignungs-Bewertungssystem Verwarnung Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar
Normen:
StVG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3; StVG a.F. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
Leitsätze:

Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG a.F. hat die Fahrerlaubnisbehörde u.a. auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar hinzuweisen. Vom Fahreignungs-Bewertungssystem des § 4 StVG n.F. darf nur in Ausnahmefällen abgewichen werden.

 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 22. Juli 2015 wird aufgehoben.

Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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