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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 8 L 2463/15

Datum:
16.12.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 L 2463/15
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:1216.8L2463.15.00
 
Schlagworte:
Eilrechtsschutz Glaubhaftmachung Vorwegnahme der Hauptsache Flüchtlingsunterkunft Geräuschimmissionen Abgasimmissionen offene Interessenabwägung
Normen:
VwGO § 123 Abs. 3;; ZPO §§ 920 Abs. 2, 294
 
Tenor:

1.              Der Antrag auf Eilrechtsschutz wird abgelehnt.

              Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2.              Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.

 
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