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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7a L 1288/15.A

Datum:
20.07.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7a. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7a L 1288/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:0720.7A.L1288.15A.00
 
Tenor:

Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin X aus X beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 7a K 2722/15.A gegen die Abschiebungsandrohung nach Italien unter Ziffer 2. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 3. Juni 2015 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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