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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7a K 5867/13.A

Datum:
18.06.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7a. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7a K 5867/13.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:0618.7A.K5867.13A.00
 
Schlagworte:
Kostenerinnerung Prozesskostenhilfe
 
Tenor:

Die Festsetzung der an Frau Rechtsanwältin I.     -Q.    aus C.         aus der Landeskasse zu zahlenden Vergütung durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 27. November 2011 wird geändert.

Die an Frau Rechtsanwältin I.     -Q.    aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung wird auf 215,39 € festgesetzt.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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