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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7a K 4677/13.A

Datum:
01.04.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7a. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7a K 4677/13.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:0401.7A.K4677.13A.00
 
Schlagworte:
erneutes Asylverfahren bei Konventionsflüchtlingen; systemische Mängel; gesundheitliche Risiken
Normen:
§§ 26a, 34a AsylVfG; Dublin-II-VO
Leitsätze:

Konventionsflüchtlinge

 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 17. September 2013 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

 
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