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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 6a L 1808/15.A

Datum:
14.09.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
6a. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6a L 1808/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:0914.6A.L1808.15A.00
 
Schlagworte:
Georgien; stereotyper Vortrag
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Eilverfahren wird abgelehnt.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (6a K 3764/15.A) wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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