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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5a L 85/15.A

Datum:
10.02.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5a. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5a L 85/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:0210.5A.L85.15A.00
 
Schlagworte:
Dublin III Norwegen Reiseunfähigkeit
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

 
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