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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5a K 3503/15.A

Datum:
26.11.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5a. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5a K 3503/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:1126.5A.K3503.15A.00
 
Schlagworte:
subsidiärer Schutz unglaubhaftes Vorbringen innerstaatliche Schutzalternative in Kabul
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Ausländerbehörde des Kreises V.    wird formlos eine Entscheidungsabschrift übersandt.

 
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