Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 796/15

Datum:
30.06.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 796/15
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:0630.5L796.15.00
 
Schlagworte:
Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen Pfändungs- und Einziehungsverfügung Wohnsitz des Schuldners im Ausland
Normen:
VwVG NRW § 40 Abs 6; VwVG NRW § 20 Abs 1; VwGO § 80 Abs 5; VwGO § 80 Abs 4; VwGO § 80 Abs 6
 
Tenor:

1.              Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Antragsgegnerin vom 23. März 2015 wird angeordnet.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

2.              Der Streitwert wird auf 1,91 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank