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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 582/15

Datum:
07.05.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 582/15
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:0507.5L582.15.00
 
Schlagworte:
Rechtsnachfolge in Beseitigungsverfügung
Normen:
VwVG NRW § 55 Abs. 1; VwVG NRW § 60 Abs. 1; VwVG NRW § 63 Abs. 1
Leitsätze:

Im Falle der Rechtsnachfolge bedarf es keiner weiteren Ordnungsverfügung gegenüber dem nunmehr Ordnungspflichtigen, sondern aufgrund der Grundstücksbezogenheit und damit der Dinglichkeit einer baurechtlichen Beseitigungsverfügung wirkt diese unmittelbar gegen den Rechtsnachfolger mit der Folge, dass dieser für die Erfüllung der Ordnungspflicht einzustehen hat.

 
Tenor:

1.               Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

2.               Der Streitwert wird auf 250,00 € festgesetzt.

 
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