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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 K 4462/14

Datum:
27.05.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 4462/14
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:0527.5K4462.14.00
 
Schlagworte:
überbaubare Grundstücksfläche Carport
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckungsfähigen Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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