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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19a L 94/15.A

Datum:
29.01.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
19a. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19a L 94/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:0129.19A.L94.15A.00
 
Schlagworte:
Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung Serbiens zum sicheren Drittstaat
Leitsätze:

Es besteht kein Anlass, die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung Serbiens zum sicheren Drittstaat durch § 29a Abs. 2 AsylVfG i.V.m. Anlage 2 in Zweifel zu ziehen. - entgegen VG Münster, Beschluss vom 27. November 2014 - 4 L 867/14.A sowie Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 4 L 864/14.A -

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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