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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 17a K 1743/15.A

Datum:
30.10.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
17a. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17a K 1743/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:1030.17A.K1743.15A.00
 
Schlagworte:
Abschiebungsverbot Folgeantrag Herzerkrankung Herzschrittmacher Hysterektomie Myome psychische Erkankung Roma Serbien Tumorerkrankung Uterusextirpation
Normen:
AufenthG § 60 Abs 7; AufenthG § 60 Abs 7 Satz 1
Leitsätze:

Eine zureichende Behandelbarkeit psychischer Beschwerden sowie von Herzerkrankungen, Tumorerkrankungen sowie Gebärmutterbeschwerden (Myome u. a.) ist für Angehörige der Volksgruppe Roma in Serbien regelmäßig gewährleistet.

 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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