Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 17 K 1839/08

Datum:
27.08.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 K 1839/08
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:0827.17K1839.08.00
 
Schlagworte:
biometrischer Reisepass, Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; PassG § 4; VO (EG) Nr. 2252/2004
Leitsätze:

Die gemeinschaftsrechtlich verbindlich vorgegebene Abnahme und elektronische Speicherung eines Gesichtsbildes und von Fingerabdrücken im Reisepass unterliegt trotz nicht auszuschließender Missbrauchsmöglichkeit keine durchgreifenden europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank