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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 13 K 4633/13

Datum:
26.02.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 4633/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:0226.13K4633.13.00
 
Schlagworte:
Buchgrundstück, wirtschaftliche Einheit, Aufteilung eines Buchgrundstücks
Normen:
Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren (3013)
Leitsätze:

Die Aufteilung eines Buchgrundstücks in mehrere (wirtschaftlich) selbständige Grundstücke als Gegenstand der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren setzt - unbeschadet der weiteren Prüfung, ob ein Abweichen vom Buchgrundstück unter dem Gesichtspunkt der Gebührengerechtigkeit geboten ist - voraus, dass sich die verschiedenen Teilflächen nach ihrem äußeren Erscheinungsbild und unter Berücksichtigung der rechtlich möglichen bzw. rechtlich zulässigen tatsächlichen baulichen oder gewerblichen Nutzung und Bebauung sowie ihrer jeweligen verkehrsmäßigen Erschließung als in jeder Hinsicht selbständige und voneinander unabhängige Flächen- und Nutzungseinheiten darstellen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung entsprechend Sicherheit leistet.

 
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