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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 2112/14

Datum:
10.04.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 2112/14
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:0410.12L2112.14.00
 
Schlagworte:
Stellenbesetzung Statusbewerber
Normen:
§ 122 VwGO
Leitsätze:

Stellenbesetzungsverfahren bei Konkurrenz zwischen einem Status- und einem Beförderungsbewerber, vorläufiger Rechtsschutz

 
Tenor:

1.              Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit                 Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2.              Der Streitwert wird auf bis zu 10.000,- Eurofestgesetzt

 
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