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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 1717/14

Datum:
25.02.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 1717/14
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:0225.12L1717.14.00
 
Schlagworte:
Amtsarzt Untersuchungsaufforderung Psyche Physis Dienstunfähigkeit
Normen:
LBG NRW § 33 Abs 1; SGB IX § 84 Abs 1
Leitsätze:

1. Scheint der Beamte mit der Wahrnehmung seiner Dienstpflichten überfordert zu sein, hat der Dienstherr in seiner Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung zwecks Klärung der Dienstfähigkeit die aus seiner Sicht gegebenen physischen und psychischen Gründe zu substantiieren.

2. Der Verpflichtung des Dienstherrn, dem schwerbehinderten Beamten die erforderlichen Hilfsmittel zur Bewältigung seiner dienstlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen, korrespondiert nicht die Pflicht des dadurch potentiell begünstigten Beamten, an einer solchen Maßnahme durch eine amtsärztliche Untersuchung mitzuwirken.

 
Tenor:
 
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