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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 11 K 1341/13

Datum:
28.09.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 1341/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2015:0928.11K1341.13.00
 
Schlagworte:
Pflegewohngeld Hausgrundstück Mehrfamilienhaus Vermögenseinsatz
Normen:
§ 12 Abs. 3 PfG NRW; § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII; § 90 Abs. 3 SGB XII
Leitsätze:

Bewilligung von Pflegewohngeld und Vermögenseinsatz - hier: Berücksichtigung des im Eigentum des nicht getrennt lebenden Ehegattens stehenden Mehrfamilienhauses.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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