Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 9 K 2742/12

Datum:
28.11.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 2742/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:1128.9K2742.12.00
 
Schlagworte:
Straftat; Tilgungsfrist; Eignung; Kraftfahreignung; Trunkenheitsfahrt; Trunkenheit; Strafrichter; Strafurteil; Bindungswirkung; Fahrverbot; Fahrverbotsverhängung; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; Geld; Mittel; Gutachten; Gutachtennichtbeibringung; Fahrerlaubnisbehörde; Gutachtenbezahlung
Normen:
StGB § 44;; FeV § 13 Abs. 1 Nr. 2c Alt. 1; FeV § 11 Abs. 8; StVG § 3 Abs. 4 Satz 1
Leitsätze:

1. Strafttaten nach § 315c StGB oder § 316 StGB unterliegen einer zehnjährigen Tilgungsfrist.

2. Eignungszweifel können auch dann auf eine Trunkenheitsfahrt gestützt werden, wenn der Strafrichter sie nicht zum Anlass genommen hat, die Fahrerlaubnis zu entziehen.

3. Die Verhängung eines Fahrverbots im Strafurteil schließt die nachfolgende Entziehung der Fahrerlaubnis seitens der Fahrerlaubnisbehörde nicht aus.

4. Fehlende finanzielle Mittel für die Bezahlung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens stellen in der Regel keinen wichtigen Grund dar, der es der Fahrerlaubnisbehörde gebietet, von einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens abzusehen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank