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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7a K 3174/13.A

Datum:
13.08.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7a. Ka
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7a K 3174/13.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:0813.7A.K3174.13A.00
 
Schlagworte:
internationaler subsidiärer Schutz zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot
Normen:
AsylVfG § 4; AufenthG § 60 Abs 5; EMRK Art 8
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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