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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 2896/14

Datum:
28.10.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
7 K 2896/14
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:1028.7K2896.14.00
 
Leitsätze:

Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut"

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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