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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 6a L 1252/14.A

Datum:
05.09.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
6a. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6a L 1252/14.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:0905.6A.L1252.14A.00
 
Schlagworte:
Aserbaidschan wirtschaftliche Probleme
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Eilverfahren wird abgelehnt.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (6a K 3733/14.A) wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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