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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 6a L 1044/14.A

Datum:
23.07.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
6a. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6a L 1044/14.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:0723.6A.L1044.14A.00
 
Schlagworte:
Asyl Aserbaidschan Rücknahme Asylantragsrücknahme Einstellung Abschiebungshindernis Familie
Normen:
AsylVfG, § 32, § 38 Abs. 2, § 75; AufenthG, § 60 Abs. 5, § 60 Abs. 7
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (6a K 3087/14.A) wird abgelehnt.

Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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