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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 6 K 4638/14

Datum:
15.12.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
6 K 4638/14
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:1215.6K4638.14.00
 
Schlagworte:
Unterhalt Kriegsgefangener Nichtkombattant Haager Landkriegsordnung
Normen:
Kap. II Art. 7 Haager Landkriegsordnung
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des (gerichtsgebührenfreien) Verfahrens zu tragen.

Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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