Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5a K 2039/13.A

Datum:
02.06.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5a. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5a K 2039/13.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:0602.5A.K2039.13A.00
 
Schlagworte:
Afghanistan
 
Tenor:

Die Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 4. April 2013 (Kläger zu 1. bis 4.) und vom 8. April 2013 (Kläger zu 5.) werden jeweils zu Nummern 2. bis 4. aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, den Klägern jeweils die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Gerichtskosten werden nicht erhoben.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung seitens der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils vollstreckungsfähigen Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

Tatbestand:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank