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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 845/14

Datum:
09.12.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 845/14
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:1209.5L845.14.00
 
Schlagworte:
Gebietsgewährleistungsanspruch Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans
Normen:
VwGO § 80 a Abs. 3; VwGO § 58 Abs. 2; BauGB § 212 a;; BauGB § 214; BauGB § 215
Leitsätze:

1. Die Genehmigung einer Außengastronomie mit 21 Sitzplätzen in einem Reinen Wohngebiet verletzt den Gebietsgewährleistungsanspruch der Antragstellerin. Auf die Frage der individuellen Betroffenheit der Nachbarn unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme kommt es damit nicht mehr an.

2. Ein Bebauungsplan tritt wegen nachträglicher Funktionslosigkeit nur dann außer Kraft, wenn offenkundig ist, dass er als Instrument für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung nicht mehr tauglich ist.

 
Tenor:

1.               Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 2. Juni 2014 gegen die zugunsten der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Beklagten vom 4. Mai 2012 (5 K 2541/14) wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

2.               Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

 
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