Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 K 4298/13

Datum:
20.11.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 4298/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:1120.5K4298.13.00
 
Tenor:

Der Ablehnungsbescheid der Beklagten vom 7. August 2013 wird aufgehoben.Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die beantragte Baugenehmigung zur Aufstockung des Wohnhauses F.----------straße 24 (Gemarkung F1.         , Flur 12, Flurstück 453) zu erteilen.Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte und die Beigeladenen, diese als Gesamtschuldner, je zur Hälfte mit Ausnahme ihrer außergerichtlichen Kosten, die die Beklagte und die Beigeladenen jeweils selbst tragen.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch den jeweiligen Kostengläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils vollstreckungsfähigen Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der jeweilige Kostengläubiger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank