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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 K 214/13

Datum:
30.01.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 214/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:0130.5K214.13.00
 
Schlagworte:
Berechnung der Rohbausumme; Bauüberwachung; Bauzustandsbesichtigung
Normen:
AVerwGebO NRW § 1; GebG NRW § 3 Abs 1
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

Tatbestand:

123456789101112131415161718192021222324252627
 

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