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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 K 1151/12

Datum:
20.02.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1151/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:0220.5K1151.12.00
 
Schlagworte:
Gebietsgewährleistungsanspruch Gebot der Rücksichtnahme Spedition Mischgebiet Gemengelage Erschließungssituation Verschlechterung Überlastung der Straße
Normen:
BauGB § 34
 
Tenor:

1.              Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Beklagten zur Nutzungsänderung der bestehenden Fertigungshalle in eine Lagerhalle mit Büros und Sozialräumen auf dem Grundstück T.       Straße 95 in C.      vom 15. Februar 2012 wird aufgehoben.

2.              Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte und die Beigeladene je zur Hälfte mit Ausnahme der außergerichtlichen der Beklagten und der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

3.              Der Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung seitens des Vollstreckungsgläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils vollstreckungsfähigen Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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