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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 L 1459/13

Datum:
02.01.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 1459/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:0102.4L1459.13.00
 
Normen:
VergabeVO NRW § 26
 
Tenor:

1.              Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

2.              Der Streitwert wird auf 5000,00 Euro festgesetzt.

 
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