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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2a K 3683/13.A

Datum:
17.01.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
2a. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2a K 3683/13.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:0117.2A.K3683.13A.00
 
Schlagworte:
Gegenstandswert; Asylverfahren
Normen:
RVG § 60 Abs 1; RVG § 30 Abs 1; RVG § 15
Leitsätze:

1. Das beim Bundesamt geführte Verwaltungsverfahren auf Anerkennung als Asylberechtigter und eine anschließende, auf dasselbe Ziel gerichtete Klage beim Verwaltungsgericht sind verschiedene Angelegenheiten i. S. d. § 15 RVG.

2. Es ist grundsätzlich nicht davon auszugehen, dass ein Ausländer, der sich im Verwaltungsverfahren auf Anerkennung als Asylberechtigter von einem Rechtsanwalt vertreten lässt, diesem bereits einen unbedingten Auftrag erteilt hat, gegen einen Bescheid des Bundesamts Klage zu erheben, bevor er vom Inhalt dieses Bescheids Kenntnis erlangt hat.

 
Tenor:

Der Gegenstandswert wird auf Antrag der Beklagten auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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