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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 13a L 1860/13.A

Datum:
14.01.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
13a. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13a L 1860/13.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:0114.13A.L1860.13A.00
 
Schlagworte:
Blutrache; offensichtlich unglaubhaftes Vorbringen; Widersprüche; mangelnde Substantiierung
 
Tenor:

1.              Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin Galster aus Gelsenkirchen wird abgelehnt.

2.              Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten der Antragsteller abgelehnt. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

 
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