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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 13a K 5860/13.A

Datum:
18.09.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13a K 5860/13.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:0918.13A.K5860.13A.00
 
Schlagworte:
psychische Erkrankung, Verkehrsunfall, Reisefähigkeit
Normen:
§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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