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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 13 L 782/14

Datum:
23.06.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 782/14
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:0623.13L782.14.00
 
Schlagworte:
drohende Vollstreckung Mahnschreiben
Normen:
VwGO § 80 Abs. 6 S. 2 Nr. 2
Leitsätze:

Ein Mahnschreiben, mit dem die Vollstreckungsbehörde formularmäßig darauf hinweist, dass es beabsichtigt sei, Vollstreckungsmaßnahmen (erst) nach Ablauf einer weiteren Frist einzuleiten, ist selbst noch keine Vollstreckungsmaßnahme. Ein verfrüht gestellter und deshalb nach § 80 Abs. 6 S. 1 VwGO unzulässiger Eilantrag kann nicht nachträglich zulässig werden.

 
Tenor:
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

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