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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 13 K 2907/13

Datum:
14.11.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 2907/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:1114.13K2907.13.00
 
Schlagworte:
Straßenreinigung; modifizierter Frontmetermaßstab; Teilhinterlieger; keine Gleichheit in Unrecht
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung entsprechend Sicherheit leistet.

 
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