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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 13 K 2053/13

Datum:
11.09.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 2053/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:0911.13K2053.13.00
 
Schlagworte:
Rücknahmebescheid Niederschlagswassergebühren Rücknahmeermessen
Normen:
AO § 130
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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