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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 658/14

Datum:
10.07.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 658/14
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:0710.12L658.14.00
 
Schlagworte:
Stellenbesetzung Beförderung gesundheitliche Eignung Auswahlverfahren amtsärztliches Gutachten
Normen:
GG Art 33 Abs 2
Leitsätze:

Bei medizinisch nicht ohne Weiteres fundierten Bedenken des Dienstherrn hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung des Beamten für den zu besetzenden Dienstposten ist dieser nicht befugt, den Beamten von vornherein aus dem Auswahlverfahren auszuschließen.

 
Tenor:

              Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der               außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

 
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