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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 1363/13

Datum:
16.01.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 1363/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:0116.12L1363.13.00
 
Schlagworte:
Beförderung; Auswahlentscheidung; Beurteilungszeitraum
Normen:
GG Art 33 Abs 2; VwGO § 123 Abs 1
Leitsätze:

Der in einem beamtenrechtlichen Auswahlverfahren vorzunehmende inhaltliche Vergleich der Beurteilungen der konkurrierenden Beförderungsbewerber hat sich auf im wesentlichen vergleichbare Beurteilungszeiträume zu beziehen.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf bis zu 13.000,- Eurofestgesetzt.

 
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