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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 6247/12

Datum:
04.02.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 6247/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:0204.12K6247.12.00
 
Schlagworte:
Unfallruhegehalt Dienstunfähigkeit Dienstunfall Kausalität Grund der Dienstunfähigkeit
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme ausscheidbarer, aufgrund der Klageerhebung bei dem unzuständigen Verwaltungsgericht Münster entstandener Kosten; diese werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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