Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 5622/12

Datum:
05.03.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 5622/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:0305.12K5622.12.00
 
Schlagworte:
Anerkennung eines Dienstunfalles Haustür private Risikosphäre Wegerisiko
Normen:
BeamtVG § 31 Abs 1, Abs 2 Satz 1
Leitsätze:

1. Für die Abgrenzung zwischen privater häuslicher Sphäre des Beamten und unfallfürsorgerechtlich geschütztem öffentlichem Bereich ist bei einem Unfall, der sich im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Haustür ereignet, darauf abzustellen, ob die Unfallursache und der maßgebliche Geschehensablauf einen sachlichen Bezug zu der häuslichen Risikosphäre des Beamten oder zu dem Verkehrs- bzw. Wegerisiko aufweisen.

2. Die Frage, ob die Haustür beim Unfallereignis bereits durchschritten worden ist, kann offen bleiben.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung  durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank