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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 2541/13

Datum:
16.12.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 2541/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:1216.12K2541.13.00
 
Schlagworte:
Fürsorgepflicht Schadensersatz Zurruhesetzung Verschulden Besoldung
Normen:
BBG § 47 Abs. 4
Leitsätze:

Zum Anspruch eines Beamten gegen seinen Dienstherrn auf Schadensersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht, weil bei einer rechtswidrigen Zurruhesetzung ein finanzieller Schaden entstanden sei.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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