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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Az.: 7 K 3877/12

Datum:
19.06.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
Az.: 7 K 3877/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0619.AZ7K3877.12.00
 
Schlagworte:
Fahrerlaubnis Entziehung Punkte
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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