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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Az.: 12c K 2713/13.PVL

Datum:
03.12.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12c. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Az.: 12c K 2713/13.PVL
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:1203.AZ12C.K2713.13PVL.00
 
Schlagworte:
Wahlanfechtung, Wahlvorschlag, Gewerkschaft, Wahlverfahren, Verstoß, Wahlordnung, Aufforderung
Normen:
LPVG NRW § 22, LPVG NRW § 57, WahlO NRW § 9 Abs 3
Leitsätze:

Fordert der Wahlvorstand einen Bewerber, der mit seiner Zustimmung auf mehreren Wahlvorschlägen benannt ist, auf, sich innerhalb einer kurzen Frist zu erklären, auf welchen Wahlvorschlag er benannt sein will, muss er sich regelmäßig die Gewissheit verschaffen, dass die Aufforderung dem Bewerber auch zugeht und er hiervon Kenntnis erlangt.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

 
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