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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 9 L 911/13

Datum:
14.10.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 911/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:1014.9L911.13.00
 
Schlagworte:
Punkt Punktabbau Punkteabbau Fahrerlaubnisinhaber Punktetilgung Fahrerlaubnis Maßnahme Maßnahmenergreifung
Normen:
StVG § 4 Abs 3 S 1 Nr 1; StVG § 4 Abs 3 S 1 Nr 2
Leitsätze:

1. Die Maßnahmen nach § 4 Abs 3 S 1 Nr 1 und 2 StVG sind nur dann (erneut) zu ergreifen, wenn der Betroffene die Grenzen von acht bzw. 14 Punkten "von unten" erreicht oder überschreitet.

2. Ein durch Tilgung oder sonstigen Punkteabbau "von oben" verursachtes Hineinfallen in den Bereich zwischen acht bis 13 Punkte löst die Verpflichtung der Behörde, Maßnahmen gemäß § 4 Abs 3 S 1 Nr 2 StVG gegen den Fahrerlaubnisinhaber erneut zu ergreifen, hingegen nicht aus.

 
Tenor:

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

 
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